Unitymedia darf Router nicht eigenmächtig zu Hotspots machen

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ncsf
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Unitymedia darf Router nicht eigenmächtig zu Hotspots machen

Beitrag von ncsf »

Quelle: spiegel.de 08.06.17
Der Kabelanbieter Unitymedia aktiviert auf den Routern seiner Kunden ein zweites WLAN-Netz für fremde Nutzer - zu Unrecht. Ein Gericht urteilt: Die Firma muss dafür erst die ausdrückliche Zustimmung des Kunden einholen.

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia darf nach einem Gerichtsurteil auf einem WLAN-Router seines Kunden nicht eigenmächtig ein zweites Netz für andere Nutzer aktivieren. Eine Freischaltung sei nicht zulässig, wenn der Verbraucher sein Einverständnis nicht ausdrücklich erklärt habe, urteilte das Landgericht Köln und gab damit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einem Rechtsstreit über die Errichtung sogenannter Wi-Fi-Spots recht.

Die Entscheidung hatte das Gericht bereits Anfang Mai gefällt, sie wurde aber erst am Donnerstag bekannt (AZ 31 O 227/16). Die Verbraucherzentrale sprach von einem wegweisenden Signal für die Branche.

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia kommentierte das Urteil nicht. Es sei noch nicht rechtskräftig, derzeit werde das weitere Vorgehen geprüft, hieß es in einer Stellungnahme. Unitymedia ist in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg aktiv und gehört mit Vodafone zu den zwei führenden Kabelnetzbetreibern in Deutschland.

Verbraucherzentrale sah "Umsetzung nach Gutsherrenart"

Vor gut einem Jahr hatte Unitymedia seine Kunden per Post darüber informiert, dass auf ihren WLAN-Routern ein zweites Netz aktiviert werde. Unterbleibt ein Widerspruch, werden diese Netze automatisch angeschaltet. Ziel: Von unterwegs können andere Unitymedia-Kunden über diese neuen Hotspots kostenlos ins Internet gehen und Mobilfunkdatenvolumen sparen. Einen ähnlichen Service bietet zum Beispiel die Deutsche Telekom gemeinsam mit der spanischen Firma Fon an.

Die Vorgehensweise von Unitymedia hatte aber die Verbraucherzentrale beanstandet, sie sprach von einer "Umsetzung nach Gutsherrenart" und mahnte den Betreiber ab. Die Bereitstellung von Hotspots für Kunden werde zwar grundsätzlich begrüßt, aber den Aufbau dürfe das Unternehmen nicht eigenmächtig vornehmen, wenn die Zustimmung des Kunden fehle.

Das Unternehmen hatte damals entgegnet, "dass es aus rechtlicher Perspektive keiner Zustimmung des Kunden zur Freischaltung des zweiten Wi-Fi-Signals auf unseren Routern bedarf". Das sah das Landgericht nun anders.
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imi8mm
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Re: Unitymedia darf Router nicht eigenmächtig zu Hotspots machen

Beitrag von imi8mm »

Finde ich gut , es entstehen ja dadurch auch höhere Stromkosten ! Oder bekommen wir was dafür zurück ? :sunglasses:
Grüsse - imi8mm
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Re: Unitymedia darf Router nicht eigenmächtig zu Hotspots machen

Beitrag von Joerg »

ich habs schon anderswo geschrieben:
Zumindest wenn WLan bereits aktiv ist, entstehen für die Bereitstellung praktisch keine zusätzlichen Stromkosten. Da spart man glaube ich 3mal mehr, wenn man sich an den Support wendet um ein stärkeres Signal am Hausanschluss zu fordern, so der Signalverstärker mehr als 10% "hoch gedreht ist", denn das wird mehr verbrauchen.
Ich weiss nicht wie UM da vorgegangen ist, aber völlig anders sehe ich das bei Kunden, die WLan grundsätzlich abgeschaltet haben, z.B. weil sie auf die Strahlung verzichten möchten (ich hab WLan in der Wohnung, aber habe zumindest Verständnis, dass manche Leute da eine andere Einstellung zu haben).

Bekommst du was zurück ?
- die Option andere WiFi-Hotspots von UM zu nutzen ohne was zahlen zu müssen
- einen attraktiven Anbieter der viele neue zahlende Kunden gewinnt wodurch deine monatliche Gebühr dauerhaft niedrig bleibt

wenn dieses WiFi nicht aktiv mit Repeatern angeboten wird (z.B. in Gaststätten), dann hat man doch eigentlich eh nicht viel davon. Die meisten User mit mehr als einem <40qm Wohnklo stellen doch eher fest, dass das WLan nicht mal die eigene Wohnung zufriedenstellend abdeckt *g* von daher reduziert sich die Nutzbarkeit dieser Hotspots doch eh auf Wohnung + vielleicht 20 Meter Umkreis - wieviele User und dadurch zusätzliche Stromkosten darf man da erwarten ? und wie weit WLan gehen könnte... wir reden hier ja von Fritzboxen = WLan reicht nicht weiter als ich die Box werfen kann (deswegen bin ich trotzdem zufrieden mit meiner 6360)
und den eigenen Traffic beeinflusst es doch garnicht, es läuft über VPN = keinerlei Gefahr von Rechtsprobleen für den Anschlussinhaber + die Bandbreite wird den Bereitstellern meines Wissens fest zur gebuchten Bandbreite drauf gesetzt = noch ein Vorteil für den Kunden durch schnellern Anschluss *g*
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